Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung

Voraussetzung für die Beförderungserlaubnis für Abfälle – Fortbildung:

Basisschulung der Fachkunde nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des KrWG und § 5, Absatz 1 der AbfAEV

Zeitumfang:
2 Tage: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Inhalte:
– Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
– Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen
– Das Recht der Abfallverbringung
– Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
– Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
– Sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der
Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind
– Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
– Vorschriften der betrieblichen Haftung

Gültigkeit:
Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Kosten:
€ 695,- pro Teilnehmer zzgl. USt. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Abschluss:
Zertifikat von AFK-International zur Vorlage bei der Behörde. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

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