Fortbildung für Ausbilder

Fortbildung Ausbilder nach Kapitel 11.5.2 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung

Ausbilder müssen entsprechend Nummer 11.5.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ab dem Zeitpunkt der Erteilung des Zertifikats jährlich eine Fortbildung absolvieren.

praesenzschulung

Inhalte der Fortbildung für Ausbilder

Aktuelle Vorkommnisse

Rechtsgrundlagen

Änderungen und Neuerungen im Bereich der Luftsicherheit

Ausbilderinformationen und Auswirkungen

Verpflichtungen von Ausbildern

Didaktische Grundlagen

Austausch der Ausbilder untereinander

praesenzschulung

Fortbildung für Ausbilder

Voraussetzung:
gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
Ausbilderzulassung

Zeitumfang:
1 Tag, mind. 4 Zeitstunden

Kosten:
590,00 EUR / Person zzgl. Ust. inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Termine:

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