Reminder: RASCargO / REST-Verfahren ab 01.10.2024 eingeschränkt

Veröffentlicht am:

12.07.2024

Das RASCargO-Verfahren (auch REST-Verfahren genannt), mithilfe dessen Flüssigkeiten aktuell vorrangig in Frankreich kontrolliert werden, ist derzeitig generell innerhalb der Europäischen Union auf dem Prüfstand. Dies bedeutet aktuell nicht, dass es ein generelles Verbot gibt oder geben wird.

Einschränkungen

Die zuständige französische Behörde DGAC hatte zu Beginn des Jahres striktere Maßnahmen bei der Anwendung des RASCargO-Verfahrens in Frankreich veröffentlicht, wonach Behältnisse über 5 l ab dem 01.10.2024 nicht mehr mittels REST-Verfahren kontrolliert werden dürfen. Behälter über 25 l dürfen in Frankreich ab dem 01.10.2024 nicht durch eine Kontrollmethode sicher gemacht werden.

Das heißt, dass, wenn ein Versender Behältnisse (IBC, Fässer etc.) größer 25 l versenden möchte, dies nur über eine eigene Bekannter-Versender-Zulassung erreichen kann oder dies über einen Kontraktlogistiker möglich ist, der das TPL-Verfahren für den Versender anwendet. Mangels alternativer zugelassener Kontrollmethoden kann (derzeitig) keine andere Kontrollmethode angewendet werden.

Weiterhin möglich

Bis zum 01.10.2024 besteht weiterhin die Möglichkeit mittels Sondergenehmigung durch die französische Behörde Behälter größer 25 l mittels dem RASCargO-Verfahren zu sichern.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleister, welcher für Sie das Kontrollverfahren durchführt.

Übersicht zur Übergangsgenehmigung

Größe bis 31.03.2024 01.04. bis 31.12.2024 01.04. bis 31.12.2024
  ohne Genehmigung Mit Genehmigung Ohne Genehmigung
6 X 5 L Behälter XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
6 X 4 L Behälter XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
≤ 25 L XRY oder EDD XRY oder EDD XRY
2 X 25 L Behälter XRY oder EDD XRY oder EDD XRY
> 25 L XRY oder EDD XRY oder EDD bV oder TPL-Verfahren
sonst
keine
Luftfracht-Genehmigung
 

XRY = Röntgen
EDD = Spürhund für Sprengstofferkennung – frei laufend oder REST Verfahren
bV= Bekannter Versender